Staatliche Förderung von Solaranlagen

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen regelt das Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Am 27.10.2011 hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für 2012 bekannt gegeben. Die Einspeisevergütung sinkt demnach um 15 Prozent zum 01.01.2012. Photovoltaikanlagen werden in Deutschland durch verschiedene staatliche Maßnahmen gefördert. Die wichtigste hiervon sind die Einspeisevergütungen.

Einspeisevergütung
Die Vergütung des Solarstroms in Deutschland ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, in der Schweiz durch die kostendeckende Einspeisevergütung. Sie wird in beiden Ländern auf alle Stromverbraucher umgelegt und ist abhängig von: Jahr des Betriebsbeginns: je früher, desto höher, Anlagengröße: je kleiner, desto höher, Art der Aufstellung: auf Häusern höher als auf Freiflächen. So wird beispielsweise in Deutschland eine 30-kWp-Anlage auf einem Dach, die 2004 erstmals Energie lieferte, mit 57,4 ct/kWh vergütet. Bei Anlagen, die im ersten Halbjahr 2011 in Betrieb genommenen wurden, beträgt die Vergütung nur noch 28,74 ct/kWh.

Eine Freiflächenanlage von 2009 wird mit 31,94 ct/kWh vergütet, Anlagen aus dem ersten Halbjahr 2011 hingegen mit 21,11 ct/kWh.

Andere Fördermaßnahmen

Neben der Einspeisevergütung gibt es zwölf weitere Programme, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage fördern sollen.
Auf Bundesebene kann die sogenannte Investitionszulage für Photovoltaikanlagen im produzierenden Gewerbe und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen in Form von Steuergutschriften genehmigt werden.
Daneben stellt die KfW-Förderbank folgende Programme zur Verfügung:
KfW – erneuerbare Energien – Standard
KfW – Kommunalkredit
BMU – Demonstrationsprogramm
KfW – kommunal investieren.
Die Fördergelder der KfW-Förderbank werden im Gegensatz zur Investitionszulage ausschließlich als Darlehen genehmigt und über die jeweilige Hausbank zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren haben folgende Bundesländer eigene Solarfördergesetze erlassen:
Bayern – rationelle Energiegewinnung und -verwendung im Gewerbe – (Zuschuss)
Niedersachsen – Innovationsförderprogramm (Gewerbe) – (Darlehen / in Ausnahmen Zuschuss)
Nordrhein-Westfalen – progres.nrw „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ – (Zuschuss)
Rheinland-Pfalz – energieeffiziente Neubauten – (Zuschuss)
Saarland – Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech) 2007 (Demonstrations-/Pilotvorhaben) – (Zuschuss).

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Eine Photovoltaik-Anlage benötigt ca. 8–9m² Fläche pro Kilowatt Leistung. Die Kosten sind u. a. abhängig von Art und Qualität der Komponenten. Als Faustregel gilt: Pro Kilowatt Leistung ist derzeit mit Anschaffungskosten für eine schlüsselfertige Anlage von 1700 bis 2300 Euro zu rechnen.

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Kostenbetrachtung

Die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Einspeisevergütungen gefördert. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) berechnete im Jahr 2007, dass die Förderung von Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bis 2020 insgesamt 63 Mrd. Euro kosten wird,

Steuerliche Behandlung

Betreiber von Photovoltaikanlagen beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen mit der Einkommensteuererklärung die Anlage G abgeben. Erst ab einer Leistung von 30 kWp ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld 2 (ALG2) ist zu berücksichtigen, dass die Einkünfte den ALG2-Betrag mindern.

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