Grundlagen der Photovoltaik

Technische Beschreibung

Die als Licht und Wärme auf die Erdatmosphäre auftreffende Menge an Sonnenenergie beträgt jährlich 1,5 × 1018 kWh; dies entspricht in etwa dem 15.000-fachen des gesamten Primärenergieverbrauchs der Menschheit im Jahre 2006 (1,0 × 1014 kWh/Jahr). Der Lichtenergieeintrag durch die Sonne beträgt pro Jahr etwa 1,1 × 1018 kWh, wird aber noch durch die Atmosphäre, insbesondere durch Wolken, reduziert. Die verbleibende Strahlungsenergie kann prinzipiell aufgefangen und teilweise in Elektrizität umgewandelt werden, ohne dass Nebenprodukte wie Abgase (beispielsweise Kohlendioxid) entstehen. Der Wellenlängenbereich der auftreffenden elektromagnetischen Strahlung reicht vom kurzwelligen, nicht sichtbaren Ultraviolett (UV) über den sichtbaren Bereich (Licht) bis weit in den langwelligeren infraroten Bereich (Wärmestrahlung) hinein. Bei der Umwandlung wird der photoelektrische Effekt ausgenutzt.

Die photovoltaische Energiewandlung findet mit Hilfe von Solarzellen, die zu so genannten Solarmodulen verbunden werden, in Photovoltaikanlagen statt. Die erzeugte Elektrizität kann entweder vor Ort genutzt, in Akkumulatoren gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden. Bei Einspeisung der Energie in das öffentliche Stromnetz wird die von den Solarzellen erzeugte Gleichspannung von einem Wechselrichter in Wechselspannung umgewandelt. Mitunter wird eine alleinige Energieversorgung mittels Photovoltaik in Inselsystemen realisiert. Um hier kontinuierlich Energie zur Verfügung zu stellen, muss die Energie gespeichert werden. Ein bekanntes Beispiel für akkumulatorgepufferte Inselsysteme sind Parkscheinautomaten.

Stromerzeugung mittels Photovoltaik ist derzeit (2011) in Deutschland aufgrund hoher Herstellungskosten der Solarmodule deutlich teurer als mittels herkömmlicher Kraftwerke. Bei den konventionellen Kraftwerken sind allerdings teilweise hohe Folgekosten zu berücksichtigen. Das stark schwankende Strahlungsangebot erschwert den Einsatz der Photovoltaik. Die Strahlungsenergie schwankt, nicht langfristig exakt vorhersehbar, tages- und jahreszeitlich bedingt und ist weiterhin von der Wetterlage abhängig. So kann eine fest installierte Solaranlage in Deutschland im Juli einen gegenüber dem Dezember bis zu fünfmal höheren Ertrag aufweisen. Die photovoltaische Energiewandlung kann als ein Baustein in einem Energiemix verschiedener Energiewandlungsprozesse betrachtet werden. Ohne die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Energiespeicherung im großen Maßstab ist es fraglich, ob hierbei konventionelle Kraftwerke ersetzbar werden können. Das Stromeinspeisungsgesetz und insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben zu einem Boom bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in Deutschland geführt. So wurde Ende Juni 2005 die Schwelle von 1000 MW installierter elektrischer Nennleistung von Photovoltaikanlagen überschritten; das entspricht einer Verhundertfachung in den letzten zehn Jahren.

Organische Photovoltaik

Photovoltaik auf Basis von Solarzellen aus organischen Kunststoffen wird als Organische Photovoltaik (OPV) bezeichnet. Der Wirkungsgrad und die Haltbarkeit der augenblicklich verfügbaren Materialien liegen noch deutlich hinter denen vergleichbarer Zellen auf Siliziumbasis. Jedoch lassen sich aus organischen Materialien bei angestrebt deutlich geringeren Produktionskosten Solarzellen herstellen, die transparent, biegsam und dünn wie Kunststofffolien sind und daher wesentlich vielfältiger und breiter einsetzbar wären. So könnten beispielsweise Fenster vollständig mit organischen Solarzellen beschichtet werden. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2007 gemeinsam mit Industriepartnern eine Förderinitiative begonnen, um diese Technologie gezielt voranzutreiben und zu dem bestehenden technologischen Vorsprung amerikanischer Startup-Firmen aufzuschließen.

Als Technologien kommen momentan hauptsächlich entweder die Grätzel-Zelle oder kunststoffbasierte Zellen zum Einsatz. Während bei der Grätzel-Zelle ein Gemisch aus Farbstoffmolekülen zur Lichtsammlung und Titandioxid-Nanopartikeln als Halbleiter zur Stromerzeugung verwendet wird und meist eine flüssige Komponente benötigt wird, erfolgt die Lichtsammlung bei kunststoffbasierten Zellen etwa mit Fullerenen in Zusammenwirken mit elektrisch leitfähigen Polymeren oder kleinen Molekülen.

Solarzellen aus organischen Materialien sind – wie jede andere Solarzelle – beim Betrieb ultravioletter Strahlung ausgesetzt. Photonen aus diesem Energiebereich sind in der Lage, die meisten organischen Verbindungen zu schädigen oder zu zerstören; dieser Vorgang macht beispielsweise Kunststofffolien porös. Bei Solarzellen aus dünnen Schichten organischen Materials führt dies zu einer beschleunigten Alterung des Materials und somit zu einer beschleunigten Abnahme des Wirkungsgrads. Prinzipiell ist jedoch der Einsatz von UV-Filtern denkbar.

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Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen

Anschaffungskosten und Amortisationszeit

Eine Photovoltaik-Anlage benötigt ca. 8–9m² Fläche pro Kilowatt Leistung. Die Kosten sind u. a. abhängig von Art und Qualität der Komponenten. Als Faustregel gilt: Pro Kilowatt Leistung ist derzeit mit Anschaffungskosten für eine schlüsselfertige Anlage von 1700 bis 2300 Euro zu rechnen.

Staatliche Förderung von Solaranlagen

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen regelt das Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Am 27.10.2011 hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für 2012 bekannt gegeben. Die Einspeisevergütung sinkt demnach um 15 Prozent zum 01.01.2012. Photovoltaikanlagen werden in Deutschland durch verschiedene staatliche Maßnahmen gefördert.

Kostenbetrachtung

Die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Einspeisevergütungen gefördert. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) berechnete im Jahr 2007, dass die Förderung von Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bis 2020 insgesamt 63 Mrd. Euro kosten wird,

Steuerliche Behandlung

Betreiber von Photovoltaikanlagen beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen mit der Einkommensteuererklärung die Anlage G abgeben. Erst ab einer Leistung von 30 kWp ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld 2 (ALG2) ist zu berücksichtigen, dass die Einkünfte den ALG2-Betrag mindern.

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